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Fallenverleih / Beratung / Betreuung

Jagdbetriebsdienstleistungen

 

Vermietung von mobilen und festen Fangeinrichtungen zum tierschutzgerechten und selektiven Lebendfang der Wildarten Waschbär, Fuchs, Steinmarder, Iltis, Mink, Marderhund, Nutria, Wildkaninchen und Dachs auf befriedetem Grundstück durch Jedermann ohne Jagdschein gemäß Sächs.LJagdG § 8 Abs. 3

 

Beratung, Betreuung, Tötung, Kadaverentsorgung, Verwitterung, Beköderung, Streckenmeldung, Jagdbetriebsdienstleistungen, Stöberhundeeinsatz, Vergrämungs- und Vertreibungsmaßnahmen aus Gebäuden, Kfz-Schutzberatung, Tiefgaragenbetreuung

 

Die Fangbetreuung erfolgt aus Jagdethischen Gründen unter Beachtung

BJG § 22 Abs. 4 Satz 1 und Bundestierschutzgesetz §§4(1a), 17 und 18

 

Wildtiere die der Grundstückseigentümer oder Nutzer laut Landesjagdgesetz auf seinem Grundstück selbst fangen darf sind: Fuchs, Steinmarder, Dachs, Waschbär, Mink, Marderhund, Nutria, Wildkaninchen und Iltis.

 

Wir vermieten Fallen für die vor genannten Kandidaten und geben eine Einweisung in die Bedienung der Fangeinrichtung.

 

Damit machen wir "Sie" zum Trapper.

 

Da ausschließlich lebendig fangende Fallen eingesetzt werden besteht keine Gefahr für spielende Kinder oder Haustiere.

Unsere Fallen fangen unversehrt, lebend und somit selektiv.

Bei der Einweisung wird auf alle Belange des Tierschutzes extra und ausdrücklich hingewiesen. Der Kunde erhält einen Mietvertrag und ein Beratungsprotokoll.

 

Optional kann bei Fangerfolg die sachgerechte Tötung und die Entsorgung des Kadavers durch uns übernommen werden.

 

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